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Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des
Hundetrainers/der Hundeschule, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit sei-
nem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt.
Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ände-
rungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingver-
anstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leis-
tungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und
von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklä-
rung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und an-
schließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit dem Veranstalter ein
Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des
Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder meh-
rere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden
vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) gegen Zahlung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von
30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) storniert wer-
den. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in
voller Höhe fällig.
2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnah-
mevertrag über und für die ganze Gruppe ab. Er ist für jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff.
2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der
Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar
ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kos-
ten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten
würden.
2.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden
Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahme-
gebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des
Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungs-
beginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter
berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist
der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den
Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilneh-
mers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1
bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teil-
nehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so
behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder ledig-
lich ein geringer Schaden entstanden ist.
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige
Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeer-
klärung vorzulegen.
5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber
den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer
Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw.
Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis
ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln
zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesund-
heitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetz-
ten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei
Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Ver-
anstaltung auszuschließen.
5.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impf-
pass ist mit der Teilnahmeerklärung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert
der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt,
frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
5.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren
Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstal-
ter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter be-
hält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren
Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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6. Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzli-
chen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der
Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Ver-
schulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeige-
führte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den
Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht
werden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung
verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirk-
samen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet
hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Par-
teien mündlich getroffen werden.

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